Nur 15 Begehungen pro Jahr, die vor dem Fischen einzutragen sind.
Die Achen ist vom 01. Oktober bis 15. April gesperrt.
Das Befischen ist nur mit einer Gerte erlaubt. Das Fischen mit Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Es dürfen nur künstliche Köder mit Einfachhaken verwendet werden, das sind Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch und Fliege. Es dürfen nur 2 Salmoniden täglich gefangen werden. Sämtliche Umleitungs- und Nebenbäche sind gesperrt. 


 

Ache